loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Koalition will Umweltklagen für Bürokratieabbau einschränken

In Brandenburg soll Bürokratie abgebaut werden - das stößt teils auf Kritik (Symbolbild). / Foto: Patrick Pleul/dpa
In Brandenburg soll Bürokratie abgebaut werden - das stößt teils auf Kritik (Symbolbild). / Foto: Patrick Pleul/dpa

Für Kommunen, Wirtschaft und Landwirtschaft sollen die bürokratischen Hürden in Brandenburg sinken. Das stößt teils auf Kritik von Umweltverbänden. Sie reagieren mit einer Petition.

Die Koalition aus SPD und BSW in Brandenburg stößt mit ihren Plänen zur Einschränkung des Klagerechts bei Bauvorhaben zugunsten des Bürokratieabbaus auf Kritik. Künftig soll es kein Mitwirkungsrecht der Naturschutzvereinigungen geben, wenn es nicht oder nur zu geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft kommt. Der Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtags stimmte für den entsprechenden Gesetzentwurf.

Die Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Brandenburg, Franziska Sperfeld, warnte davor, «die Stimme der Natur zum Schweigen» zu bringen. Zentrale demokratische Rechte bei Umwelt- und Naturschutzbelangen seien in Gefahr, teilte sie mit. Rund 4.000 Menschen traten bis Freitag einer Petition des BUND Brandenburg und des Naturschutzbundes Nabu Brandenburg im Internet bei. Die Linke befürchtet, dass künftig Rechtsverstöße in Kauf genommen werden.

BSW-Abgeordneter: «Naturschutz bleibt»

Der BSW-Landtagsabgeordnete André von Ossowski (BSW) wies die Bedenken im Sonderausschuss des Landtags zurück: «Wir heben Naturschutz nicht auf», sagte er. «Naturschutz bleibt bestehen, der ist wichtig.» Die Mitwirkungsrechte würden nicht zerstört. Er räumte ein: «Wir wissen auch nicht, ob wir damit die Klageverfahren verringern.»

Die Neuregelung soll das Landesrecht an das Bundesrecht angleichen. In Brandenburg wurde die im Bundesgesetz geregelte Klagebefugnis von Naturschutzvereinigungen erheblich erweitert, was nach Ansicht der Koalition zu Verwaltungsaufwand und längeren Genehmigungen führte. Die über das Bundesnaturschutzgesetz hinausgehenden Mitwirkungsrechte würden aber nicht eingeschränkt.

Weitere Kritikpunkte gegen Gesetz

Die Umweltverbände monieren neben der Einschränkung des Klagerechts weitere Punkte. Mit dem Gesetz sollen Bebauungen in Ortsrandlagen, die bis 300 Meter ins Schutzgebiet ragen, frei von Genehmigungen sein. Außerdem sollen in Landschaftsschutzgebieten keine Genehmigungen mehr für sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen nötig werden. Das Gesetz will auch Bürokratie beim Hochwasserschutz abbauen.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten