Zehntausende Berliner Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden sollen dauerhaft erhalten bleiben. Ein entsprechendes Gesetz will das Abgeordnetenhaus am Donnerstag (ab 10.00 Uhr) beschließen.
Demnach dürfen Gartenanlagen in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden – beispielsweise für den Bau bezahlbarer Wohnungen, Schulen, Kitas oder Krankenhäuser. In der Regel muss in solchen Fällen das Abgeordnetenhaus zustimmen. Betroffenen Kleingärtnern müssen laut Gesetz Ersatzflächen in vergleichbarer Größe angeboten werden.
Das neue Gesetz betrifft gut 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von der Regelung erfasst.
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