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Karfreitag: Wo in Berlin und Brandenburg ein Tanzverbot gilt

Am Karfreitag gilt in Berlin und Brandenburg zu gewissen Zeiten ein sogenanntes Tanzverbot. (Symbolbild) / Foto: Sophia Kembowski/dpa
Am Karfreitag gilt in Berlin und Brandenburg zu gewissen Zeiten ein sogenanntes Tanzverbot. (Symbolbild) / Foto: Sophia Kembowski/dpa

Weniger als die Hälfte der Deutschen ist noch kirchlich gebunden. Dennoch gelten an Karfreitag einige christlich geprägte Verbote – auch in Berlin und Brandenburg.

Über Ostern haben viele Menschen in Berlin und Brandenburg frei – aber wilde Partys sind nicht an allen Tagen erlaubt. Denn am Karfreitag, an dem der Kreuzigung Jesu gedacht wird, gilt das sogenannte Tanzverbot. Hintergrund: Karfreitag zählt zu den stillen Feiertagen, ebenso wie der Volkstrauertag und der Totensonntag. An diesen besonders geschützten Tagen können je nach Region Tanz, Musik und bestimmte Filme im Kino untersagt sein. Was genau verboten ist, definieren die Gesetze der jeweiligen Bundesländer.

In BERLIN legt die Feiertagsschutz-Verordnung fest, dass am Karfreitag in der Zeit von 4.00 bis 21.00 Uhr über die allgemeine Sonntagsruhe hinaus auch öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind. Gleiches gilt für öffentliche Sportveranstaltungen, wenn diese mit Musik oder anderen Unterhaltungsprogrammen verbunden sind. Auch sind musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb untersagt.

Beschränkungen auch für Sportveranstaltungen

In BRANDENBURG gelten strengere Regeln. Am Karfreitag von 00.00 Uhr bis Karsamstag 04.00 Uhr sind öffentliche Tanzveranstaltungen verboten, ebenso «Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen». Gleiches gilt gemäß dem Feiertagsgesetz für öffentliche Sportveranstaltungen.

Von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr sind gemäß Paragraf 5 unter anderem auch öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und öffentliche Auf- und Umzüge verboten, ebenso wie «alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, bei denen nicht ein höheres Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung vorliegt».

Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle (SPD) verteidigt das Tanzverbot gegen Kritik aus der Veranstaltungsszene. «Ich bin überzeugt, dass gerade in Zeiten zunehmender Kommerzialisierung und Schnelllebigkeit Tage der Ruhe und des Innehaltens allen Menschen guttun – auch denjenigen, die nicht konfessionell gebunden sind», sagte sie der «Märkischen Allgemeinen» (Donnerstag).

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