Im Rechtsstreit zwischen dem Berliner Senat und der von ihren Aufgaben freigestellten Landestierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann ist eine Lösung gefunden. Wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte, wird Herrmann auf eigenen Wunsch ab sofort im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts im Ausland tätig sein. Die Senatsverwaltung gewährt ihr dafür unbezahlten Sonderurlaub. Anfang 2027 soll Herrmann dann in den Landesdienst zurückkehren. In welcher Position ist offen.
Herrmann wertet Einigung positiv
Herrmann sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass die Senatsverwaltung ihre Vorwürfe nicht mehr aufrechterhalte, die Freistellung aufgehoben und alle Abmahnungen zurückgezogen habe. Auch eine versuchte Kündigung sei nun endgültig vom Tisch, nachdem der Hauptpersonalrat des Landes Berlin dem Antrag bereits die Zustimmung verweigert habe.
Dankeschön vom Senat
«Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz dankt Dr. Kathrin Herrmann ausdrücklich für ihre bisherigen Verdienste um den Tierschutz in Berlin», hieß es in einer Mitteilung aus dem Hause Badenberg. «Ihre hohe fachliche Kompetenz hat den Tierschutz in Berlin bedeutend vorangebracht.»
Mit ihrer Beteiligung an Forschungsprojekten in den USA und Australien werde Herrmann ihre Expertise auf internationaler Ebene weiter ausbauen und künftig neue Perspektiven in die Berliner Tierschutzpolitik einbringen.
Laut Justizverwaltung werden die Aufgaben der bisherigen Tierschutzbeauftragten nun von den Mitarbeitenden ihrer Stabsstelle sowie der zuständigen Fachabteilung übernommen.
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