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Streit beigelegt: Tierschutzbeauftragte erhält Sonderurlaub

Die bisherige Tierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann widmet sich Forschungsprojekten im Ausland. (Archivbild) / Foto: Jörg Carstensen/dpa
Die bisherige Tierschutzbeauftragte Kathrin Herrmann widmet sich Forschungsprojekten im Ausland. (Archivbild) / Foto: Jörg Carstensen/dpa

Berlins Tierschutzbeauftragte Herrmann ging gerichtlich gegen ihre Freistellung vor. Nun haben sie und das Land Berlin eine Lösung gefunden.

Im Rechtsstreit zwischen dem Berliner Senat und der von ihren Aufgaben freigestellten Landestierschutzbeauftragten Kathrin Herrmann ist eine Lösung gefunden. Wie die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mitteilte, wird Herrmann auf eigenen Wunsch ab sofort im Rahmen eines universitären Forschungsprojekts im Ausland tätig sein. Die Senatsverwaltung gewährt ihr dafür unbezahlten Sonderurlaub. Anfang 2027 soll Herrmann dann in den Landesdienst zurückkehren. In welcher Position ist offen.

Streit ging vor Gericht 

Die Tierärztin Herrmann wurde 2020 nach einem öffentlichen Auswahlverfahren Landestierschutzbeauftragte unter dem Dach der Justizverwaltung, die damals von Senator Dirk Behrendt (Grüne) geleitet wurde. Mit der CDU-Justizsenatorin Felor Badenberg kam es ab 2023 zu Konflikten. Grund waren unterschiedliche Auffassungen über die Rolle der Tierschutzbeauftragten, ihre Zuständigkeiten und ihre Öffentlichkeitsarbeit. Schließlich wurde Herrmann freigestellt. 

Sie sah den Schritt als unberechtigt an und ging dagegen juristisch vor. Gegen die Freistellung sowie mehrere gleichzeitig zugestellte Abmahnungen erhob Herrmann Klage vor dem Arbeitsgericht. Im März 2025 verständigten sich beide Seiten dann auf ein sogenanntes Güterichterverfahren für sämtliche Teile des Rechtsstreits. Nun liegt das Ergebnis vor. 

Herrmann wertet Einigung positiv

Herrmann sagte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass die Senatsverwaltung ihre Vorwürfe nicht mehr aufrechterhalte, die Freistellung aufgehoben und alle Abmahnungen zurückgezogen habe. Auch eine versuchte Kündigung sei nun endgültig vom Tisch, nachdem der Hauptpersonalrat des Landes Berlin dem Antrag bereits die Zustimmung verweigert habe.

Dankeschön vom Senat

«Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz dankt Dr. Kathrin Herrmann ausdrücklich für ihre bisherigen Verdienste um den Tierschutz in Berlin», hieß es in einer Mitteilung aus dem Hause Badenberg. «Ihre hohe fachliche Kompetenz hat den Tierschutz in Berlin bedeutend vorangebracht.» 

Mit ihrer Beteiligung an Forschungsprojekten in den USA und Australien werde Herrmann ihre Expertise auf internationaler Ebene weiter ausbauen und künftig neue Perspektiven in die Berliner Tierschutzpolitik einbringen. 

Laut Justizverwaltung werden die Aufgaben der bisherigen Tierschutzbeauftragten nun von den Mitarbeitenden ihrer Stabsstelle sowie der zuständigen Fachabteilung übernommen.

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