Der Berliner Senat hat neue Regeln für Schulen in freier Trägerschaft beschlossen. Mit der Reform, die nun im Abgeordnetenhaus weiter diskutiert wird, bekommen neu gegründete freie Schulen schon nach zwei Jahren statt bisher nach fünf Jahren staatliche Zuschüsse. Für die Höhe des Schulgeldes wird eine verbindliche, nach Einkommen gestaffelte Tabelle geschaffen. Familien mit kleinerem Einkommen sollen so bessere Möglichkeiten haben, die passende Schule für ihr Kind zu wählen.
Das gilt nach den Worten von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) auch für Eltern von Kindern mit besonderem Förderbedarf. Sie sollen bessere Zugangsmöglichkeiten zu privaten Schulen bekommen. Keine Änderung gibt es indes an der sogenannten Basisfinanzierung, nach der das Land 93 Prozent der Kosten von Schulen in freier Trägerschaft übernimmt. Günther-Wünsch begründete das mit der angespannten Haushaltslage Berlins. Die Schulen fordern eine Erhöhung dieses Anteils.
In Berlin betreiben laut Bildungsverwaltung 170 freie Träger allgemeinbildende öffentliche Schulen mit knapp 42.000 Schülerinnen und Schülern. Hinzu kommen 48 berufsbildende Schulen mit knapp 14.000 Schülern. Insgesamt lernen damit zwölf Prozent der gesamten Berliner Schülerschaft an solchen nicht staatlichen Einrichtungen. «Freie Schulen tragen entscheidend zur Vielfalt und Stärke unseres Bildungssystems bei», sagte Günther-Wünsch.
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