In acht Fällen hat Brandenburgs Landesbeauftragte für die Akteneinsicht, Dagmar Hartge, in den vergangenen beiden Jahren fehlende Informationen öffentlicher Stellen auf Bürgerfragen beanstandet. Sie kritisierte die Praxis der Verwaltung. «Weder dient es der Glaubwürdigkeit von Verwaltungen noch dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wenn der Eindruck entsteht, dass Behörden Anträge auf Akteneinsicht reflexartig ablehnen», sagte Hartge, die auch Datenschutzbeauftragte des Landes ist.
Jeder Bürger hat in Brandenburg ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Akten, falls dem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen oder andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. In den vergangenen beiden Jahren gab es in 171 Fällen Beschwerden von Bürgern, die bei öffentlichen Stellen angefragt hatten und keine befriedigende Antwort bekamen - das waren 15 weniger als in den beiden Jahren davor. Schwerpunkte seien Verkehr, Bauen und kommunale Angelegenheiten gewesen.