In acht Fällen hat Brandenburgs Landesbeauftragte für die Akteneinsicht, Dagmar Hartge, in den vergangenen beiden Jahren fehlende Informationen öffentlicher Stellen auf Bürgerfragen beanstandet. Sie kritisierte die Praxis der Verwaltung. «Weder dient es der Glaubwürdigkeit von Verwaltungen noch dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, wenn der Eindruck entsteht, dass Behörden Anträge auf Akteneinsicht reflexartig ablehnen», sagte Hartge, die auch Datenschutzbeauftragte des Landes ist.
Jeder Bürger hat in Brandenburg ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Akten, falls dem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen oder andere Rechtsvorschriften entgegenstehen. In den vergangenen beiden Jahren gab es in 171 Fällen Beschwerden von Bürgern, die bei öffentlichen Stellen angefragt hatten und keine befriedigende Antwort bekamen - das waren 15 weniger als in den beiden Jahren davor. Schwerpunkte seien Verkehr, Bauen und kommunale Angelegenheiten gewesen.
Anfrage nach Bericht über Cyberangriff in Potsdam
Nach dem Cyberangriff auf die Stadt Potsdam wollte ein Bürger den Untersuchungsbericht dazu einsehen, berichtete die Leiterin Recht bei der Beauftragten für Akteneinsicht, Monika Kuschewsky. Die Stadtverwaltung habe zunächst einen Termin zur Einsichtnahme vor Ort vorgeschlagen - aber nicht für den ganzen Bericht, weil sicherheitsrelevante Daten tabu seien. Der Bürger wandte sich an die Beauftragte, die eine Begründung einforderte.
Die Stadt lehnte den Antrag ab, da der Bericht vertraulich sei. Dann wandte sich die Beauftragte erneut an die Stadt, die wiederum vor Gefahren für die städtische IT-Infrastruktur bei Veröffentlichung warnte. Die Stadt schickte demnach eine Ablehnung und informierte auch darüber, dass sie den Bericht inzwischen veröffentlicht habe. Der Bürger legte Widerspruch ein. Als er den Bericht enthielt, sei dieser teils geschwärzt gewesen. Kuschewsky sprach von einem «Trauerspiel». Die IT-Systeme der Stadt waren nach einem versuchten Cyberangriff 2023 erst nach drei Monaten komplett wieder online.
Analyse zum Waldbrandschutz in Michendorf
In Michendorf interessierte sich ein Bürger laut Bericht für eine Risikoanalyse zum Waldbrandschutz, die die Gemeinde in Auftrag gegeben hatte. Die Gemeindeverwaltung verwies auf seine Anfrage hin auf einen späteren Zeitpunkt. Einen Antrag auf Informationszugang habe sie abgelehnt - mit dem Verweis, dass die Veröffentlichung einer geordneten Entwicklung der Maßnahmen entgegenstehe.
Der Bürger beschwerte sich demnach und die Beauftragte für Akteneinsicht forderte eine konkrete Begründung. Die Gemeinde verwies auf fehlende Zustimmung der beauftragten Expertin der Analyse. Schließlich erhielt sie eine Beanstandung wegen mangelnder Begründung und mangelnder Kooperation. Daraufhin habe die Gemeinde einen Teil offengelegt, die Kartierung aber nicht, sagte Hartge.
Sie kritisierte auch das Land Berlin. Nach dem großen Stromausfall in Berlin Anfang des Jahres plant die schwarz-rote Koalition dort, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern. Hartge sprach von einem Rückbau. «Das ist ein sehr bedauerlicher Trendwechsel.»
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