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Vergewaltigungsvorwürfe: Stadträtin widerspricht Senatorin

Nach Vergewaltigungsvorwürfen in einem Jugendzentrum in Berlin-Neukölln bleibt die Einrichtung zunächst geschlossen. (Archivbild)  / Foto: Jens Kalaene/dpa
Nach Vergewaltigungsvorwürfen in einem Jugendzentrum in Berlin-Neukölln bleibt die Einrichtung zunächst geschlossen. (Archivbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa

In einem Jugendzentrum soll ein Mädchen von Teenagern vergewaltigt worden sein. Die Jugendsenatorin fordert Konsequenzen. Von der zuständigen Bezirksstadträtin gibt es Kontra.

Neuköllns Jugendstadträtin Sarah Nagel hat die Forderung von Jugendsenatorin Katharina Günther-Wünsch nach personellen Konsequenzen im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen in einem Jugendzentrum in dem Bezirk kritisiert. «Die Senatorin sollte wissen, dass es für disziplinarrechtliche Verfahren hohe Hürden gibt», sagte Nagel dem «Tagesspiegel»-Newsletter «Checkpoint». 

«Eine Jugendamtsdirektorin ist keine politische Beamtin in einem Senatsleitungsstab, sondern ordentliche Beamtin im bezirklichen Regelbetrieb», argumentierte Nagel. «Ich prüfe in alle Richtungen, aber ich halte mich an das Beamtenrecht. Und das sieht keine willkürlichen Freistellungen vor», sagte Nagel (Linke). «Wenn im Laufe der Untersuchungen Anhaltspunkte bestehen, dann werde ich auch personelle Konsequenzen ziehen.» 

Günther-Wünsch (CDU) hatte am Donnerstag im Bildungsausschuss erklärt, die Leiterin und Mitarbeiter des Jugendamtes müssten aus ihrer Sicht bis zur Aufklärung der Vorgänge freigestellt werden. Sie forderte Nagel auf, dies zu veranlassen. 

Ermittlungen laufen noch

Der Jugendclub ist seit Freitag vergangener Woche nach Angaben des Bezirks geschlossen. Dort soll eine 16-Jährige von Jugendlichen Ende 2025 vergewaltigt und später bedrängt worden sein – die Polizei erfuhr davon erst am 23. Januar durch die Anzeige des Vaters. Weder die Einrichtung noch später das zuständige Jugendamt des Bezirks Neukölln erstatten zunächst Anzeige. Inzwischen ermitteln Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Vorfall.

Nach Angaben des Bezirks wurde das Jugendamt am 28. Januar über die Vorfälle informiert. Die zuständige Bezirksstadträtin habe am 2. März davon erfahren, hieß es. Nach Nagels Angaben hat das Jugendamt zunächst entschieden, nur dann eine Strafanzeige zu stellen, wenn das Einverständnis des Opfers vorliegt. Jugendstaatssekretär Falko Liecke hatte in der «Bild»-Zeitung den Verdacht geäußert, der Vorfall sei von Betreuern offensichtlich nicht gemeldet worden, um die muslimischen Täter nicht zu stigmatisieren.

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