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Vater nach Streit erstochen: 44-Jähriger gesteht vor Gericht

Weil er seinen 77-jährigen Vater nach einem Streit erstochen haben soll, steht ein 44-Jähriger vor Gericht. (Foto Illustration)  / Foto: Soeren Stache/dpa
Weil er seinen 77-jährigen Vater nach einem Streit erstochen haben soll, steht ein 44-Jähriger vor Gericht. (Foto Illustration) / Foto: Soeren Stache/dpa

Als der Vater seinen Sohn besucht, kommt es zum Streit. Wenig später liegt der Senior nach etlichen Messerstichen blutüberströmt im Treppenhaus. Jetzt erklärt sich der Sohn vor Gericht.

Sechs Monate nach einem tödlichen Messerangriff auf seinen Vater hat ein 44-Jähriger vor dem Berliner Landgericht gestanden. Es sei in seiner Wohnung geschehen, erklärte der Beschuldigte in einer kurzen Aussage zum Vorwurf des Totschlags. Zwölfmal soll der Sohn in den Oberkörper des Opfers gestochen haben. Die Staatsanwaltschaft strebt in dem sogenannten Sicherungsverfahren die unbefristete Unterbringung des 44-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Vater hatte den Ermittlungen zufolge seinen Sohn am 21. Juni dieses Jahres in dessen Wohnung in Berlin-Zehlendorf besucht. Der 77-Jährige sei mit Werkzeug erschienen, um dem Sohn bei Handwerksarbeiten zu helfen. Gegen 10 Uhr sei es im Hausflur des Mehrfamilienhauses zu einer verbalen Auseinandersetzung der beiden Deutschen gekommen, heißt es in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft. Der Sohn habe den Vater beleidigt und immer wieder mit einem Küchenmesser auf ihn eingestochen.

Festnahme wenige Stunden nach der Tat 

Ein Nachbar soll den Senior blutüberströmt im Treppenhaus entdeckt haben. Alarmierte Rettungskräfte hätten lediglich noch den Tod des Mannes feststellen können, teilte die Polizei damals mit.

Wenige Stunden später wurde der Sohn in der Nähe seiner Wohnung festgenommen. Er befindet sich seitdem vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs. In seinem Geständnis erklärte er weiter, er habe den Vater nicht beschimpft, sondern gesagt: «Du spinnst doch!» Es treffe zu, dass er zugestochen habe. 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass seine Schuldfähigkeit «wegen einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis» zur Tatzeit aufgehoben war. Für den Prozess sind bislang vier weiter Tage bis zum 20. Januar geplant.

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