Nach einer Serie von Überfällen auf Glücksspiel-Gewinner steht ein 20-Jähriger erneut vor dem Berliner Landgericht. Dem Angeklagten, der in einem frühen Prozess vier Raubtaten zugegeben hatte, werden im aktuellen Verfahren drei weitere Überfälle zur Last gelegt. In einem Fall sei ein 59 Jahre alter Mann lebensgefährlich verletzt worden.
Die Anklage lautet unter anderem auf schweren Raub und gefährliche Körperverletzung. Anfang März 2025 sollen sich der 20-Jährige und vier gesondert verfolgte Männer zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um Überfälle auf Personen zu begehen, die kurz zuvor beim Glücksspiel gewonnen hatten. Sie hätten vor allem in einer Spielbank in Berlin-Mitte mögliche Opfer ausgespäht, um sie zu berauben.
Am 8. Mai vorigen Jahres sollen der 20-Jährige und weitere Mittäter laut Anklage einen damals 59-Jährigen auf seinem Heimweg verfolgt und vor einem Hotel hinterrücks mit einem Schlag gegen den Kopf zu Boden gebracht haben. 500 Euro, Kreditkarten und ein Handy hätten die Angreifer geraubt. Das Opfer habe eine große Kopfplatzwunde erlitten. Es habe Lebensgefahr bestanden.
Vier Jahre Haft im ersten Prozess
Bei einem Überfall im Juni soll einer der Angreifer Pfefferspray eingesetzt haben. Die Täter seien mit der Umhängetasche des Mannes geflohen. Am 11. Juli hätten der Angeklagte und zwei Komplizen ein Ehepaar verfolgt und an einer Garageneinfahrt attackiert. Weil der Mann mit einem Stock gedroht habe, seien die Angreifer geflohen.
Der 20-Jährige, der Ende Juli 2025 festgenommen wurde und sich seitdem in Untersuchungshaft befindet, gestand im ersten Prozess vier Taten - betroffen waren drei Männer und eine 79 Jahre alte Frau. Der Angeklagte sagte im Januar dieses Jahres, er sei über einen Bekannten zu der Gruppe gekommen und habe sich überreden lassen. Es tue ihm leid. Das Gericht verhängte eine Jugendstrafe von vier Jahren, die allerdings noch nicht rechtskräftig ist.
Ob es auch im Fall der weiteren Vorwürfe zu einem Geständnis kommt, ist noch offen. Für den Prozess sind vier weitere Tage bis zum 24. März vorgesehen.
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten