Nach Rasereien auf Berlins Straßen hat die Justiz in diesem Jahr in 448 Fällen Ermittlungen eingeleitet. Damit liegen die Zahlen im ersten Halbjahr 2025 knapp unter denen vom Vorjahreszeitraum, wie Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er leitet eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen bei der Berliner Amtsanwaltschaft.
Seit einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2017 gab es mindestens 5.600 Verfahren wegen Raserei, so Winkelmann. Im Gesamtjahr 2024 bekam die Berliner Justiz 923 Fälle auf den Tisch - so viele wie noch nie seit der Gesetzesänderung.
Frau 30 Meter weit geschleudert
Erst in der vergangenen Woche ist infolge eines verbotenen Autorennens eine unbeteiligte Fußgängerin gestorben. Der Wagen eines 33-Jährigen erfasste sie laut Polizei «mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit» in Oberschöneweide, als sie von einer Straßenbahnhaltestelle kam. Die 65-Jährige wurde durch den Aufprall 30 Meter durch die Luft geschleudert. Sie starb an der Unfallstelle.
Junge Männer zwischen 21 und 25 rasen besonders
Setzen sich die Entwicklung in diesem Jahr so fort wie bislang, stabilisieren sich die Zahlen auf hohem Niveau, wie Winkelmann sagte. «Neue Trends sind bislang nicht erkennbar», so der Oberamtsanwalt.
Damit sind es weiterhin Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren, die durch verbotene Autorennen auffallen. Besonders häufig fallen demnach 21- bis 25-Jährige auf. Aus Sicht von Winkelmann kommen sie viel zu leicht an hochmotorisierte Autos.
Die Polizei zeigt nach seinen Angaben konsequent sogenannte Fluchtfahrten an. Nicht in jedem Fall erfülle die Raserei tatsächlich die Voraussetzungen für Ermittlungen wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Aber in rund 40 Prozent aller Fälle gehe es darum, so Winkelmann. Hintergrund sei häufig, dass es sich um ein «Koks-Taxis» handele und der Fahrer Drogen im Wagen habe. Oder er stehe unter Alkohol.
Noch knapp 150 Verfahren offen
Von den knapp 450 Verfahren im laufenden Jahr sind in 87 Fällen die Ermittlungen abgeschlossen und es wurde zum Beispiel Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt. In 147 Fällen laufen die häufig komplexen Ermittlungen noch. 127 Verfahren wurden eingestellt, etwa weil der Fahrer nicht ermittelt oder ihm die Tat nicht nachgewiesen werden konnte.
Zum Teil werden die Vorwürfe aber als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt. Oder gegen den Beschuldigten gibt es weitere Strafverfahren und die Verfahren werden gemeinsam weiter verfolgt.
Erneut schwerer Unfall nahe KaDeWe
Berlin gilt bundesweit als ein Hotspot bei dem Thema. Ein dramatischer Fall hatte im Februar 2016 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war ein unbeteiligter Fahrer (69) infolge eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben gekommen.
Mit der strafrechtlichen Bewertung der «Ku’damm-Raser» hatte Berlin juristisches Neuland betreten. Inzwischen sind die beiden Fahrer rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. In Berlin entstand die Spezialabteilung bei der Amtsanwaltschaft, die als Ermittlungsbehörde für die Verfolgung kleinerer bis mittlerer Straftaten zuständig ist.
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