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Millionen-Betrug mit Luxuswagen - langjährige Haftstrafen

Drei Männer wurden in Berlin wegen Beteiligung an einem europaweiten Betrugssystem verurteilt. (Symbolbild)  / Foto: Jens Kalaene/dpa
Drei Männer wurden in Berlin wegen Beteiligung an einem europaweiten Betrugssystem verurteilt. (Symbolbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa

Europaweit hat eine Gruppe beim Handel mit Luxusautos und medizinischen Masken im großen Stil Umsatzsteuern hinterzogen. Ein hochkriminelles Konstrukt, an dem viele Akteure beteiligt waren.

Über ein Netzwerk wurden Steuern in Höhe von rund 50 Millionen Euro hinterzogen: Das Landgericht Berlin hat in einem zweiten Prozess um ein europaweites Betrugssystem drei Männer zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. Bei Geschäften mit Luxusautos und medizinischen Masken über ein Konstrukt von Strohgesellschaften sei es zu erheblichen Straftaten gekommen. 

Die Angeklagten wurden unter anderem der Steuerhinterziehung und der Beihilfe dazu schuldig gesprochen, ein 41-Jähriger zudem des Subventionsbetrugs mit Millionenschaden. Er erhielt die höchste Strafe. Er habe in dem Netzwerk kaufmännische Dinge übernommen und einem der Hauptakteure der Gruppierung den Rücken freigehalten, sagte der Vorsitzende Richter Bo Meyer.

Ein 58-Jähriger, der nach Überzeugung des Gerichts steuerliche Beratungen vorgenommen hatte, erhielt sechs Jahre und vier Monate Haft. Der dritte Angeklagte, ein 39-Jähriger, wurde zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Die drei Männer seien allerdings keine Hauptakteure gewesen. Im Fall des 41-Jährigen ordnete das Gericht die Einziehung von 8,1 Millionen Euro an, im Fall der weiteren Angeklagten 415.000 Euro beziehungsweise 523.000 Euro.

Hauptakteure erhielten zehn Jahre Haft

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht im Juni 2024 mehrere Bandenmitglieder wegen Steuerhinterziehung und weiterer Delikte verurteilt und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt. Die Angeklagten hätten als Bande ein «hochkriminelles System gesteuert», so das Gericht damals. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verhandelt wurden in dem gesamten Komplex mutmaßliche Taten zwischen 2019 und 2024. Die Gruppierung habe über ein Netzwerk an Strohgesellschaften mit Schwerpunkt in Deutschland und Polen verfügt, heißt es in der Anklage der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Es seien Scheinrechnungsketten aufgebaut worden, um die Auszahlung ungerechtfertigter Steuererstattungen zu beantragen. 

Ermittlungen in mehreren Ländern

Bei den Ermittlungen in Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland und Polen wurden den Angaben zufolge Bankkonten eingefroren sowie Immobilien, Autos und Luxusartikel im Wert von geschätzt 5,2 Millionen Euro beschlagnahmt. 

Der Fall war 2021 der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt worden. Die Behörde ist für die Ermittlung, Verfolgung und Anklage von Straftaten zum Nachteil finanzieller Interessen der Europäischen Union zuständig. 

Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Prozess Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf zum Teil deutlich geringere Strafen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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