In Berlin liegen 9.459 offene Haftbefehle gegen kriminelle Täter und Verdächtige vor. Diese Haftbefehle sind zu einem größeren Teil für die Polizei zur Festnahme der Gesuchten durch Richter ausgestellt und bislang nicht umgesetzt worden, weil die Menschen abgetaucht oder aus anderen Gründen nicht zu finden sind. Das geht aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine AfD-Anfrage hervor.
Fast die Hälfte der offenen Haftbefehle bezieht sich auf Diebstahlsdelikte. Dazu kommen jeweils Hunderte von Betrugstaten, Drogendelikten, Fahrens ohne Führerschein, aber auch Körperverletzungen und Raubtaten. Auch Mord und Totschlag kommen vor.
Verurteilte Täter erscheinen nicht zum Beginn der Gefängnisstrafe
Die meisten (7.532) Haftbefehle sind zur Strafvollstreckung ausgestellt. Das heißt, dass ein verurteilter Täter seine Gefängnisstrafe zu einem bestimmten Termin antreten musste, aber nicht erschienen ist. 1.915 Haftbefehle beziehen sich auf die Strafverfolgung - dabei sucht die Polizei nach einem dringend Verdächtigen.
Fast 3.000 offene Haftbefehle stammen aus den vergangenen zwölf Monaten. Rund 4.200 sind älter als ein Jahr, 2.300 älter als drei Jahre.
Vorsorgliche Haftbefehle bei abgeschobenen Kriminellen
Innen-Staatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) wies in der Antwort darauf hin, dass bei den offenen Haftbefehlen zu schweren Straftaten viele Fälle dabei seien, bei denen verurteilte Täter ins Ausland abgeschoben wurden, bevor sie
die Strafe verbüßt hätten. Sie werden automatisch zur Fahndung ausgeschrieben für den Fall, dass sie zurück nach Deutschland kommen. «Auch bei Straftaten, die nicht verjähren, werden Fahndungen auch von lange
zurückliegenden Taten weiter verfolgt und teilweise über Jahrzehnte aufrechterhalten», hieß es weiter.
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