Mit drei Messern bewaffnet zieht ein 23-Jähriger los und sticht in der Nähe einer Bushaltestelle in Berlin einen 69 Jahre alten Mann nieder. «Es musste ein Mensch sterben, so war seine Vorstellung», heißt es im Urteil. Doch der Täter kann nicht bestraft werden. Er kommt in eine psychiatrische Klinik.
Ebenso ein 19-Jähriger, der eine ihm unbekannte Abiturientin auf der Straße mit 70 Stich- und Schnittverletzungen fast getötet hat. Auch bei ihm mussten Richter prüfen: Eine Tat im Wahn? Ihr Urteil: Der Täter habe «eine Faszination dahingehend entwickelt, wahllos Menschen zu verletzen und zu töten».
Aktuelle Fälle wie diese gehören beim Landgericht Berlin zum Alltag. Immer häufiger müssen Richterinnen und Richter darüber entscheiden, ob Straftäter aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht werden müssen. «Ich habe den Eindruck, dass die Anzahl solcher Fälle zugenommen hat», sagt der Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Berliner Charité, Norbert Konrad.