Mit drei Messern bewaffnet zieht ein 23-Jähriger los und sticht in der Nähe einer Bushaltestelle in Berlin einen 69 Jahre alten Mann nieder. «Es musste ein Mensch sterben, so war seine Vorstellung», heißt es im Urteil. Doch der Täter kann nicht bestraft werden. Er kommt in eine psychiatrische Klinik.
Ebenso ein 19-Jähriger, der eine ihm unbekannte Abiturientin auf der Straße mit 70 Stich- und Schnittverletzungen fast getötet hat. Auch bei ihm mussten Richter prüfen: Eine Tat im Wahn? Ihr Urteil: Der Täter habe «eine Faszination dahingehend entwickelt, wahllos Menschen zu verletzen und zu töten».
Aktuelle Fälle wie diese gehören beim Landgericht Berlin zum Alltag. Immer häufiger müssen Richterinnen und Richter darüber entscheiden, ob Straftäter aufgrund einer psychischen Erkrankung dauerhaft im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht werden müssen. «Ich habe den Eindruck, dass die Anzahl solcher Fälle zugenommen hat», sagt der Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Berliner Charité, Norbert Konrad.
Experte: «Sehr komplexes Problem»
Der Psychiater, der häufig als Sachverständiger in Gerichtsverfahren die Gefährlichkeit eines Straftäters beurteilt, verweist auf Statistiken des Krankenhauses des Maßregelvollzugs (KMV) in Berlin. Demnach waren Ende 2019 wegen einer psychischen Erkrankung 706 Menschen dort untergebracht, fünf Jahre später waren es 873 (Stichtag: 31.12.2024). Der Trend hält an: Die Senatsgesundheitsverwaltung spricht von einer «unverändert hohen Anzahl an Neuaufnahmen bzw. Unterbringung».
Die Entwicklung ist aus Sicht von Konrad auf ein «sehr komplexes Problem» zurückzuführen. Auffällig ist aus Sicht des Mediziners: Die Betroffenen leiden überwiegend an einer schizophrenen Erkrankung, haben oft keinen festen Wohnsitz - und waren bereits in psychiatrischer Behandlung.
Konrad nennt Zahlen des KMV (30.9.2025): Demnach waren etwa 90 Prozent der nach einer Straftat - meist ging es um Körperverletzung - vorläufig untergebrachten Menschen an einer Schizophrenie erkrankt. Fast 60 Prozent waren wohnungslos. «Mehr als drei Viertel dieser Menschen waren zuvor mindestens einmal in stationärer Behandlung - und daher keine völlig neuen Patienten», so der Facharzt.
Kontrolle fehlt
Deren Versorgung nach der Entlassung aus der allgemeinen Psychiatrie funktioniere jedoch nicht mehr, so Konrad. «Es gibt keine Hausbesuche, um zu kontrollieren, ob der Betroffene zum Beispiel die notwendigen Medikamente nimmt», schildert er. «Wenn ein Patient nicht kommt zur weiteren Behandlung, besteht die Gefahr, dass er verloren geht.»
Verschärft werde dies Problem durch eine zunehmend schlechte Wohnsituation: «Es sind kaum noch betreute Wohnplätze zu finden», erklärt der Arzt. Weil es an einer angemessenen psychiatrischen Behandlung mangele, bestehe die Gefahr, dass Betroffene «in den Maßregelvollzug abdriften». Wichtig wäre aus Konrads Sicht, eine «aufsuchende Versorgung» im allgemeinen psychiatrischen System. «Das kostet jedoch Zeit und Geld.»
Wer kommt in den Maßregelvollzug?
Straftäter mit einer psychischen Erkrankung oder die an einer Sucht erkrankt sind, können das Unrecht ihrer Tat teils nicht oder nur bedingt erkennen. Juristen sprechen von einer Schuldunfähigkeit oder einer verminderten Schuldfähigkeit. Geht von diesen Menschen weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit aus, kann es zur Unterbringung im Maßregelvollzug kommen.
«Im Rechtsstaat gibt es keine Strafe ohne Schuld», erklärt die stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte, Inga Wahlen. «Solche Sicherung dient der Sicherheit der Allgemeinheit.»
Wer entscheidet, ob jemand in den Maßregelvollzug kommt?
Die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie, die auf die Behandlung von Straftätern mit einer psychischen Erkrankung oder Suchtkrankheit spezialisiert ist, wird im Rahmen einer Gerichtsverhandlung angeordnet. Geregelt ist das im Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches. Bei einer Suchterkrankung erfolgt die Unterbringung nach dem Paragrafen 64.
Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft wurden im vergangenen Jahr 98 Menschen wegen einer psychischen Erkrankung eingewiesen, 2024 waren es demnach 109 Menschen. Im Jahr 2019 betraf dies 88 Straftäter.
Häufig werden Betroffene zuvor bereits vorläufig in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht (§ 126a StPO), wenn es Anhaltspunkte für eine erhebliche Erkrankung gibt. Im vergangenen Jahr war das laut Staatsanwaltschaft 140-mal der Fall. (2024: 146; 2029: 169) Zum Abschluss der Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft dann in solchen Fällen keine Anklage, sondern beantragt ein sogenanntes Sicherungsverfahren vor einem Landgericht.
Was bedeutet die Unterbringung?
In der Öffentlichkeit wird eine Haftstrafe häufig als härtere Strafe empfunden. Teils reagieren Menschen empört, wenn ein Straftäter für schuldunfähig erklärt wird und statt ins Gefängnis in den Maßregelvollzug kommt.
Doch auch in forensischen Kliniken gelten spezielle Sicherheitsstandards. Dazu gehören technisch überwachte Außensicherungen wie Mauern oder Zäune, Sicherheitsschleusen und eine umfangreiche Videoüberwachung.
Für die betroffenen Menschen ist unklar, ob und wann sie wieder in Freiheit kommen. Es gibt für sie keine zeitliche Begrenzung wie bei einer Haftstrafe. Im Vordergrund steht, dass durch die Unterbringung die Bevölkerung vor Tätern geschützt werden soll, die weiter als gefährlich gelten.
Wie lange dauert die Unterbringung?
Theoretisch können die Täter zeitlebens eingesperrt bleiben. Entscheidend für die Entlassung Betroffener ist nicht die Straftat, sondern die Prognose. Ob die Maßnahme fortbesteht, wird regelmäßig gerichtlich geprüft.
«Gibt es kein adäquates betreutes Wohnen, wird es für Sachverständige schwierig zu sagen, unter welchen Umständen ein Mensch entlassen werden könnte», erklärt der Sachverständige Konrad. In der Folge könnten weniger Betroffene die Einrichtung verlassen.
Nach der Statistik des Berliner Maßregelvollzugs sind nach seinen Angaben inzwischen 13 Prozent der Betroffenen mit einer psychischen Erkrankung mehr als 10 Jahre in der Einrichtung (Stichtag: 30.9.2025). Die durchschnittliche Unterbringungsdauer ist demnach auf 9,2 Jahre gestiegen. «Das ist recht lange und sehr problematisch», so der Mediziner.
Wie ist die Situation im Maßregelvollzug?
Die Situation im Maßregelvollzug ist bundesweit angespannt. In Berlin sind die Einrichtungen seit langem überbelegt und personell unterbesetzt - daran hat eine Erweiterung der Standorte nichts geändert. Derzeit werden von insgesamt rund 890 Patienten 660 stationär behandelt (Stand: 16. April), wie es von der Gesundheitsverwaltung hieß. Bei derzeit 595 genehmigten Betten entspricht dies nach den Zahlen einer Überbelegung von 65 Plätzen.
Vor zwei Jahren hatte über Berlin hinaus für Schlagzeilen gesorgt, weil wegen des Platzmangels verurteilte Straftäter vorzeitig aus der Haft entlassen werden mussten. Hintergrund: Ist kein Behandlungsplatz im Maßregelvollzug frei, kommen Straftäter zunächst in die sogenannte Organisationshaft im regulären Gefängnis. Dabei darf eine bestimmte Zeitspanne jedoch nicht überschritten werden - ansonsten droht die Entlassung des Straftäters.
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