Ein Rechtsstreit um eine fehlende geschlechtsneutrale Anredemöglichkeit bei der Ticketbuchung einer Fluggesellschaft ist außergerichtlich geklärt worden. Das teilte das Berliner Landgericht mit. Damit entfällt die geplante Verkündung einer Entscheidung des Gerichts.
Zum Inhalt der Einigung wurde nichts veröffentlicht. Oft wird in solchen Fällen eine Entschädigungssumme gezahlt.
Ein Mensch, der sich keinem eindeutigen Geschlecht zuordnet, hatte geklagt, weil es auf der Internetseite der Fluglinie für die Buchung eines Tickets nur die Auswahl zwischen «Herr», «Frau» und «Fräulein» gab.
Eine geschlechtsneutrale Anredeoption sei nicht verfügbar, das verletze ihn in seinem Persönlichkeitsrecht, argumentierte der klagende Mensch und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Wegen einer Diskriminierung forderte er ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro.
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