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Haftstrafe für früheren Pfleger nach Tod von Heimbewohnerin

Ein ehemaliger Pfleger eines Wohnheims ist nach dem Tod einer Bewohnerin vom Landgericht Neuruppin zu einer Haftstrafe verurteilt worden (Archivbild). / Foto: Carsten Koall/dpa
Ein ehemaliger Pfleger eines Wohnheims ist nach dem Tod einer Bewohnerin vom Landgericht Neuruppin zu einer Haftstrafe verurteilt worden (Archivbild). / Foto: Carsten Koall/dpa

Ein Pfleger lässt die Bewohnerin eines Pflegeheims nachts im Winter in einem kalten Raum. Sie stirbt später infolge einer Lungenentzündung. Das Landgericht Neuruppin hat nun ein Urteil gesprochen.

Nach dem Tod einer Bewohnerin als Folge von Unterkühlung soll der ehemalige Pfleger eines Wohnheims in Wittstock/Dosse für fünf Jahre und zehn Monate in Haft. Er werde wegen Körperverletzung und Aussetzung mit Todesfolge sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen zu der Freiheitsstrafe verurteilt, teilte das Landgericht Neuruppin mit. Der Mann aus Pritzwalk in der Prignitz darf zudem fünf Jahre lang nicht als Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten. Das Urteil (Az.: 13 Ks 1/25) ist noch nicht rechtskräftig.

Der Betreuer setzte die Bewohnerin des Heims, die geschrien haben soll, nach Angaben des Gerichts im Januar 2024 nachts zur Beruhigung in einen Rollstuhl. Er soll sie im Rollstuhl in einen Aufenthaltsraum gebracht und bis 6.00 Uhr morgens dort im Kalten gelassen haben, damit sie auskühlt und zur Ruhe kommt. Eine Tür oder mindestens ein Fenster soll er geöffnet haben, als es draußen um null Grad kalt war.

Die Frau, die den Angaben nach unter geistigen Einschränkungen und Epilepsie litt und nicht selbst gehen konnte, sei nur mit einem Pyjama bekleidet gewesen. Die Frau starb laut Gericht zwei Tage später infolge einer Lungenentzündung.

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