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Frau auf ihren Wunsch hin getötet – knapp drei Jahre Haft

Wegen Tötung auf Verlangen ist ein 42-Jähriger rund sechs Jahre nach der Tat zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa
Wegen Tötung auf Verlangen ist ein 42-Jähriger rund sechs Jahre nach der Tat zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) / Foto: Soeren Stache/dpa

Eine 35-Jährige wird tot in ihrer Wohnung gefunden. Ein Abschiedsbrief der psychisch kranken Frau liegt auf dem Tisch. Alles spricht für Suizid – bis Jahre später ein Hinweis bei der Polizei eingeht.

Weil er eine Frau auf ihren Wunsch hin umgebracht hat, ist ein 42-Jähriger zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den Mann der Tötung auf Verlangen schuldig. Die Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches der 35 Jahre alten Frau war vorhanden, sagte der Vorsitzende Richter Martin Lubig. Der Rechtsstaat dulde es aber nicht, «dass eine 35-jährige sterbewillige Frau erwürgt wird».

Der geständige Angeklagte habe die Frau, die seit Jahren psychisch krank war und eine Vielzahl von Therapien durchlaufen hatte, am 30. Mai 2020 in ihrer Wohnung in Berlin-Treptow in einen Unterarmgriff genommen und sie erwürgt. Zuvor hätten sie ein Video angefertigt, auf dem die 35-Jährige ihren Wunsch äußerte. 

Gericht sieht Interesse am Erleben des Todes

In den Wochen zuvor habe die Frau «leider nur dem Angeklagten von ihrem Sterbewunsch berichtet, er ist dem Wunsch nicht entgegengetreten», hieß es weiter im Urteil. Durch die Tötung sei ihr die selbstbestimmte Möglichkeit genommen worden, «sich im allerletzten Moment doch umzuentscheiden». 

Nach Überzeugung der Kammer war der Sterbewunsch der Frau das «handlungsleitende Motiv» des Angeklagten. Untergeordnet habe es allerdings auch ein gewisses Interesse des 42-Jährigen gegeben, den Tod eines Menschen mitzuerleben. Jahre später habe er einer Bekannten emotionslos berichtet, es sei faszinierend gewesen, dies mitzuerleben. 

Polizisten fanden Abschiedsbrief

Die beiden Deutschen hatten sich 2015 in einer Selbsthilfegruppe kennengelernt. Im Frühjahr 2020 hätten sich bei der Frau Gedanken an den eigenen Tod verstärkt, so das Gericht. Das gehe aus einem Videotagebuch hervor. Nach Einschätzung mehrerer Psychiater sei die 35-Jährige zu einer freien Willensbildung in der Lage gewesen. 

Die Sozialbetreuerin der Frau hatte knapp eine Woche nach der Tat die Polizei alarmiert. Beamte entdeckten die Leiche auf einer Matratze. Ein Abschiedsbrief und diverse Medikamente seien in der aufgeräumten Wohnung gefunden worden, schilderte ein Polizist. Es seien keine Abwehr- oder Kampfspuren entdeckt worden, allerdings sei die Verwesung weit fortgeschritten gewesen. «Wegen der Gesamtsituation gingen wir von einem Suizid durch Tablettenintoxikation aus.»

Ein anonymer Hinweis rund vier Jahre nach dem Tod der 35-Jährigen führte zu Ermittlungen. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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