Die Verurteilung von zwei Berliner Polizisten wegen einer vorgetäuschten Verkehrskontrolle mit Freiheitsberaubung und Nötigung eines Autofahrers ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der beiden Polizisten gegen ein Urteil des Landgerichts vom 13. Februar.
Die beiden Männer waren zu neun Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten im Juli 2023 in ihrer Freizeit mit einem Polizei-Zivilwagen einen 63-jährigen Autofahrer mit Blaulicht und Polizeikelle von der Stadtautobahn herunter gelotst und gestoppt. Anschließend hielten sie den Mann in dem Polizeiauto fest und durchsuchten dessen Wagen.
Motiv und Hintergründe der Tat konnte das Gericht nicht aufklären
Da die Angeklagten in Wahrheit keine Verkehrskontrolle bezweckten, sei ihr Handeln nicht gerechtfertigt, sondern strafbar, so die Gerichte. Bei dem Prozess Anfang des Jahres waren aber entscheidende Fragen offen geblieben: «Motiv und weitere Hintergründe der Tat vermochte das Landgericht nicht aufzuklären», stellte nun auch der BGH fest.
Der Autofahrer hatte nämlich behauptet, die beiden Polizisten hätten ihn ausgeraubt und einen Rucksack mit 55.000 bis 60.000 Euro gestohlen. In dem Urteil hieß es dann, für einen Raub gebe es keine Beweise. Es sei nicht nachgewiesen, dass Geld in die Taschen der Polizisten geflossen sei. Den Angaben des Autofahrers zu Geld in seinem Fahrzeug sei nicht zu folgen. Das Gericht sei «in vielfacher Weise angelogen worden – von mehreren Seiten.» Es bleibe ein «riesiges Fragezeichen, warum das Fahrzeug angehalten wurde».
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