Bei einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik in Brandenburg wird eine nicht-binäre Person ohne Badeoberteil von einem Schwimmkurs ausgeschlossen. Der Fall aus dem Jahr 2022 löst einen aktuellen Rechtsstreit aus, der Neuland darstellt.
Die nicht-binäre Person aus Berlin, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, wurde ihrem Anwalt zufolge in der Klinik als Frau «gelesen», also wahrgenommen. Mitpatienten in der Reha-Einrichtung im Kurort Bad Belzig südwestlich von Potsdam sollen sich über das Schwimmen «oben ohne» beschwert haben.
Die nicht-binäre Person Yyuri Steffan sieht sich diskriminiert und ging vor Gericht. «Es erscheint uns wichtig, dass es abschreckenden Charakter hat», sagte Rechtsanwalt Georg Fähle.
Klinik drückt Bedauern aus
Die Reha-Klinik «Hoher Fläming», die zum diakonischen Unternehmen Oberlinhaus gehört, bedauert, dass sich die Person diskriminiert fühlt, und spricht zugleich von einer «Dilemma-Situation». Gesellschaftliche Veränderungsprozesse hätten zu allen Zeiten Verunsicherung hervorgerufen, hieß es in einer Stellungnahme auf Anfrage.
Aus Sicht von Verbänden erleben nicht-binäre und Transmenschen häufig Benachteiligung und Diskriminierung im Gesundheitswesen. Als nur ein Beispiel wird die Anrede im Wartezimmer nach einer Geschlechter-Aufteilung in Mann oder Frau genannt. Aber es gebe inzwischen viele engagierte Ärzte und Kliniken in Deutschland, die geschlechtlicher Vielfalt besser gerecht werden und dafür Konzepte haben, sagte der Bundesverband Trans*.
«Für den Rest der Reha vom Schwimmen ausgeschlossen»
«Ich habe einmal unter Anleitung mit der Gruppe und zweimal am freien Schwimmen teilgenommen», sagte Yyuri Steffan der «Märkischen Allgemeinen Zeitung». «Danach wurde ich für den Rest der Reha vom Schwimmen ausgeschlossen.» Ein Arzt habe ihr die Entscheidung im Zuge seiner Visite mitgeteilt.
Der Anwalt der Person argumentiert, es handele sich um Diskriminierung, weil die Person gezwungen worden sei, sich in der Klinik einer Geschlechtseinteilung zu unterwerfen. «Von außen ist ihr ein weibliches Geschlecht zugeschrieben», sagte Fähle. Zudem sei eine Bedeckung des Oberkörpers verlangt worden. Die klagende Person, die zum Zeitpunkt des Klinikaufenthalts 33 Jahre alt war, beantragt Schmerzensgeld - nach Angaben des Anwalts mindestens 2.000 Euro.
Klinik-Beschäftigte setzen sich mit Thema auseinander
Die Klinik in Bad Belzig, die auf orthopädische Rehabilitation spezialisiert ist, räumt einen Lernprozess ein. «Als Oberlinhaus können wir dazu nur feststellen, dass es niemals unserem Selbstverständnis entspricht, Menschen auszugrenzen», hieß es. «Trotzdem kann es sein, dass unterschiedliche Normenverständnisse verschiedener Generationen und das Abwägen zwischen individuellen Interessen und Rücksicht auf bestehende kulturell-gesellschaftliche Verhaltensweisen zu Entscheidungen führt, die betroffene Person verletzt haben.» Die Klinik hat nach eigenen Angaben als eine Folge des Streits einen internen Prozess eingeleitet, bei dem sich die Beschäftigten mit dem «Thema der Geschlechtsdiversität» auseinandersetzen.
Amtsgericht will im April entscheiden
Am 17. April will das Amtsgericht in Brandenburg an der Havel seine Entscheidung verkünden. Entweder es gebe ein Urteil oder eine Beweisaufnahme, sagte Richter Matthias Thiele. Solche Rechtsstreitigkeiten kämen recht selten vor.
Krankenhausgesellschaft verweist auf Leitfäden in Kliniken
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, sagte, es gebe keine Erkenntnisse, die auf eine wachsende Unsicherheit in Kliniken im Umgang mit Transmenschen und nicht-binären Personen schließen ließen. «In fast allen Kliniken existieren Leitfäden, Leitbilder oder Handreichungen anderer Art, in denen der sensible, respektvolle und diskriminierungsfreie Umgang mit den Patientinnen und Patienten, aber auch innerhalb der eigenen Belegschaft thematisiert wird.»
«Oben-Ohne-Baden» in Berliner Schwimmbädern für alle erlaubt
Unabhängig von dem Fall der Brandenburger Reha-Klinik sorgte Oben-Ohne-Baden immer wieder für Rechtsstreitigkeiten. Nach einer Beschwerde einer Frau ist es in den Berliner Schwimmbädern seit 2023 für alle Personen erlaubt.
Zudem machte ein Streit vor Jahren in der Hauptstadt Schlagzeilen: Eine Mutter sonnte sich oben ohne und musste deswegen einen Wasserspielplatz in Berlin verlassen. Auch dieser Fall hatte Konsequenzen: Eine zuständige Ombudsstelle in Berlin ging von einer Diskriminierung aus. Seitdem gilt an dem Spielplatz für alle Geschlechter, dass die Badebekleidung die primären Geschlechtsorgane vollständig bedecken muss - die Brüste also nicht.
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