Bei einem Aufenthalt in einer Reha-Klinik in Brandenburg wird eine nicht-binäre Person ohne Badeoberteil von einem Schwimmkurs ausgeschlossen. Der Fall aus dem Jahr 2022 löst einen aktuellen Rechtsstreit aus, der Neuland darstellt.
Die nicht-binäre Person aus Berlin, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlt, wurde ihrem Anwalt zufolge in der Klinik als Frau «gelesen», also wahrgenommen. Mitpatienten in der Reha-Einrichtung im Kurort Bad Belzig südwestlich von Potsdam sollen sich über das Schwimmen «oben ohne» beschwert haben.
Die nicht-binäre Person Yyuri Steffan sieht sich diskriminiert und ging vor Gericht. «Es erscheint uns wichtig, dass es abschreckenden Charakter hat», sagte Rechtsanwalt Georg Fähle.