In Berlin und Brandenburg sind gesetzlich Krankenversicherte im vergangenen Jahr mindestens 505 Mal fehlerhaft behandelt worden. Von 1.538 überprüften Fällen habe sich in rund jedem dritten Fall (32,8 Prozent) ein Behandlungsfehler bestätigt, teilte der für die Begutachtung zuständige Medizinische Dienst mit. Das umfasst Fehler, die bei den Patienten zu Schäden geführt haben, aber auch solche, die keine weiteren gesundheitlichen Folgen hatten. Die Zahlen bewegten sich auf einem ähnlichen Niveau wie 2023.
In 29,8 Prozent der Fälle erlitten im vergangenen Jahr demnach die Betroffenen durch den Behandlungsfehler einen Schaden. Wer einen Behandlungsfehler vermutet, kann sich den Angaben nach an die eigene Krankenkasse wenden. Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst mit einem unabhängigen Gutachten. Die Gutachter werten die Unterlagen aus und bewerten, ob ein Fehler vorlag und ob dieser einen Schaden verursachte. Wenn beides nachgewiesen wird, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Rund 3.700 Behandlungsfehler bundesweit
«Die Aufklärung des Verdachtes eines Behandlungsfehlers ist für Patientinnen und Patienten oft ein wichtiger Schritt, um das Erlebte zu verarbeiten», sagte der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Diensts Berlin-Brandenburg, Axel Meeßen. «Unsere Gutachten schaffen Gewissheit und geben Orientierung für das weitere Vorgehen.»
Bundesweit stellte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr rund 3.700 Behandlungsfehler bei Patientinnen und Patienten fest. In drei Viertel der Fälle (76 Prozent) entstand dadurch ein gesundheitlicher Schaden, wie die Gutachter der Krankenkassen in ihrem Jahresbericht mitteilten.
Die Zahlen spiegeln nach Angaben des Medizinischen Diensts nur einen kleinen Ausschnitt der tatsächlichen Behandlungsfehler wider, da diese in Deutschland nicht zentral erfasst würden. Die Dunkelziffer sei deutlich höher.
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