Wer in Brandenburg wegen bestimmter Corona-Regeln einen Bußgeldbescheid erhalten hat, kann derzeit trotz Entscheidungen des Verfassungsgerichts nicht automatisch mit einer Aufhebung rechnen. Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) verwies auf eine Landtagskommission, die sich unter anderem mit einem Amnestiegesetz beschäftigt.
Das Verfassungsgericht des Landes hatte in drei Entscheidungen einzelne Corona-Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger für nichtig erklärt. Die Landtagsmehrheit wies einen Antrag der AfD-Fraktion zurück, der fordert, Bußgeldbescheide auf Grundlage bestimmter Maßnahmen aufzuheben und schon gezahlte Bußgelder zurückzuzahlen.
«Die Landesregierung wird also nicht ad hoc Bußgeldbescheide, die infolge einer Rechtsverordnung erlassen wurden und nun in Teilen durch Beschlüsse des Verfassungsgerichts für nichtig erklärt wurden, aufheben», sagte die Ministerin. «Wir haben uns für ein parlamentarisches Verfahren entschieden. Die Enquete-Kommission bereitet es vor.» Die Landesregierung müsse sich aber selbstverständlich berechtigter Kritik stellen, wenn Maßnahmen zu unbestimmt und damit rechtswidrig gewesen seien.