Gegen die Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte in Brandenburg geht der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einem Antrag beim Oberverwaltungsgericht vor. «Mit der Einreichung der Normenkontrollklage gegen die beschlossene Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen wir konsequent den nächsten Schritt, um diese zu verhindern», sagte GEW-Landeschef Günther Fuchs laut einer Mitteilung.
«Ohne eine differenzierte Erfassung der Arbeitszeit der Lehrkräfte sowie ohne nachvollziehbare und sinnvolle Entlastungen der Kolleginnen und Kollegen ist die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung rechtlich nicht haltbar und durchsetzbar», ergänzte Fuchs.
Nach Auffassung der GEW Brandenburg ist die Erhöhung unwirksam, weil «weder eine geforderte Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte durch das Land Brandenburg stattgefunden hat noch nachvollziehbare und sinnvolle Entlastungstatbestände für die Lehrkräfte bestehen», hieß es in der Mitteilung. Zudem bereite die GEW Individualklagen von Lehrerinnen und Lehrern vor, die nach Inkrafttreten der Arbeitszeiterhöhung eingereicht werden sollen.
Gericht bestätigt Antrag
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte, dass zwei Anträge auf Normenkontrollen zur Unterrichtsverpflichtung von brandenburgischen Lehrkräften vorlägen. Demnach würden sie zunächst der Gegenseite zugestellt, um dieser die Gelegenheit zu geben, zu den Anträgen und deren Begründung Stellung zu nehmen. Wann es eine Entscheidung des Gerichts gebe, sei in diesem frühen Stadium des Verfahrens noch nicht absehbar.
In Brandenburg ist die Zahl der Lehrerstellen im Haushalt dieses Jahres um 345 Vollzeitstellen gesunken. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen ab dem zweiten Halbjahr eine Stunde pro Woche mehr unterrichten - das soll nicht für alle Schulen gelten - und an anderer Stelle entlastet werden. Beides hatte für Proteste gesorgt.
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