Gegen die Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte in Brandenburg geht der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit einem Antrag beim Oberverwaltungsgericht vor. «Mit der Einreichung der Normenkontrollklage gegen die beschlossene Arbeitszeiterhöhung der Lehrkräfte beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gehen wir konsequent den nächsten Schritt, um diese zu verhindern», sagte GEW-Landeschef Günther Fuchs laut einer Mitteilung.
«Ohne eine differenzierte Erfassung der Arbeitszeit der Lehrkräfte sowie ohne nachvollziehbare und sinnvolle Entlastungen der Kolleginnen und Kollegen ist die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung rechtlich nicht haltbar und durchsetzbar», ergänzte Fuchs.
Nach Auffassung der GEW Brandenburg ist die Erhöhung unwirksam, weil «weder eine geforderte Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte durch das Land Brandenburg stattgefunden hat noch nachvollziehbare und sinnvolle Entlastungstatbestände für die Lehrkräfte bestehen», hieß es in der Mitteilung. Zudem bereite die GEW Individualklagen von Lehrerinnen und Lehrern vor, die nach Inkrafttreten der Arbeitszeiterhöhung eingereicht werden sollen.