Der Rechtsstreit um ein Haus und Grundstück in Rangsdorf soll erst im kommenden Jahr am Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg weiter verhandelt werden. Der erste Termin sei für den 15. Januar 2026 vorgesehen, sagte eine Sprecherin des Gerichts.
Prozess wird neu aufgerollt
Der Prozess soll am OLG erneut aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob zuletzt ein früheres Urteil auf und verwies die Sache insgesamt zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurück. Unter anderem habe es die beklagte Familie zu Unrecht zum Abriss ihres Einfamilienhauses verurteilt, so der BGH.
Die betroffenen Eheleute W. hatten das Grundstück in Rangsdorf südlich von Berlin 2010 bei einer Zwangsversteigerung erworben. Nachdem sie darauf ein Haus gebaut und mit ihren zwei Kindern eingezogen waren, meldete sich der ursprüngliche Eigentümer des Grundstücks. Er hatte erst nach dem Zuschlag von der Zwangsversteigerung erfahren - und forderte das Grundstück zurück.
Die Versteigerung sei nicht rechtens gewesen, entschied daraufhin 2014 das Landgericht Potsdam. Denn das Amtsgericht Luckenwalde habe vorher nicht ausreichend nach dem ursprünglichen Eigentümer gesucht. Der Zuschlag wurde wieder aufgehoben. Der Eigentümer zog gegen die Familie vor Gericht.
Prozess geht ans OLG zurück
Das OLG Brandenburg verurteilte sie daraufhin im Juni 2023 dazu, binnen eines Jahres ihr Haus abzureißen und das Grundstück zu räumen. Zudem sollte sie eine Grundschuld über 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer rund 6.000 Euro für die Nutzung des Grundstücks zahlen. Die Eheleute legten Revision ein - die am BGH nun Erfolg hatte.
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