Der Fall der BestFans-Creatorin Anike Ekina steht exemplarisch für eine neue Ermittlungspraxis deutscher Finanzbehörden gegenüber digitalen Geschäftsmodellen. Nach einer Durchsuchung durch die Task Force Social Media mit 20 bis 30 Einsatzkräften wurden sämtliche betriebsrelevanten Geräte und Zugänge beschlagnahmt. „Unsere komplette Arbeitsfähigkeit war von einem Moment auf den anderen weg", schildert Ekina die unmittelbaren Folgen. Ein Vermögensarrest über 154.000 Euro wurde verhängt, im Raum steht für 2021 und 2022 ein Vorwurf von rund 229.000 Euro. Ekina widerspricht grundsätzlich: „Die hier konstruierten Schlussfolgerungen entsprechen nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Realität."
Internationale Steuerflüsse als blinder Fleck
Ein branchenspezifischer Aspekt betrifft die umsatzsteuerliche Behandlung plattformvermittelter Einnahmen. „Bei Einnahmen aus Großbritannien über Plattformen wird die Umsatzsteuer bereits durch den Betreiber in die jeweiligen Länder abgeführt, in denen sie entsteht. Deshalb werden diese Beträge netto nach Deutschland ausgezahlt", erläutert Ekina. Eine rein nationale Gegenüberstellung von Plattformeinnahmen und deutscher Steuererklärung verzerrt daher das Bild erheblich. Ihr genereller Einwand zur Ermittlungslogik: „Es werden nur die Einnahmen gesehen – aber die komplette Struktur dahinter ignoriert."
Bundesweiter Kontext
Die Behörden haben das Segment flächendeckend ins Visier genommen. Allein in Nordrhein-Westfalen wird ein mögliches Steuerschadenvolumen von rund 300 Millionen Euro diskutiert, bundesweit sollen rund 1.200 Ermittlungsbeamte mit Verfahren gegen Creator befasst sein. Besonders aufschlussreich ist eine Episode, die Ekina während des Einsatzes erlebt haben will: „Wir haben gefragt, warum man nicht gegen offensichtliche Problemfälle vorgeht, die jeder kennt." Die Antwort: „An die kommt man nicht so leicht ran wie an Sie." Ihre Schlussfolgerung: „Dann nimmt man die, die sichtbar sind. Die, die hier sind. Die, die erreichbar sind."