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Bonde verteidigt Erlaubnis für Streusalz-Einsatz

Gericht stoppt Einsatz von Streusalz in Berlin. (Symbolbild)  / Foto: Christophe Gateau/dpa
Gericht stoppt Einsatz von Streusalz in Berlin. (Symbolbild) / Foto: Christophe Gateau/dpa

Nach tagelanger Kritik am Glättechaos in Berlin wurde die eigentlich verbotene private Verwendung von Tausalz erlaubt. Nun stoppte ein Gericht die Genehmigung. Wie reagiert der Senat?

Berlins Verkehrs- und Umweltsenatorin Ute Bonde hat die Entscheidung verteidigt, den privaten Einsatz von Streusalz genehmigt zu haben. «Die Situation im öffentlichen Raum zum Zeitpunkt der Verfügung, die Auslastung der Rettungsdienste sowie medizinischen Einrichtungen, machte eine verantwortungsvolle Entscheidung spätestens am Freitag unabdingbar», erklärte die CDU-Politikerin, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin ihre Regelung gekippt hat. 

Bonde hatte wegen anhaltender Eisglätte per Allgemeinverfügung kurzfristig den privaten Einsatz von Streusalz auf Gehwegen zugelassen. Das Gericht entschied jedoch im Eilverfahren, dass die Verfügung keine rechtliche Grundlage habe. Der private Einsatz von Streusalz zur Bekämpfung der Glätte ist in Berlin deswegen ab sofort wieder verboten. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) darf Streusalz aber weiter unverändert einsetzen. 

Die Entscheidung des Gerichts verdeutliche, dass der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen müsse, um den eigentlich verbotenen Einsatz von Tausalz in Ausnahmefällen zu ermöglichen, sagte Bonde. Dies fordere sie seit dem 12. Januar. «In der Zwischenzeit wäre es dem Abgeordnetenhaus möglich gewesen, ein Gesetzgebungsverfahren durchzuführen, das mir ein rechtssicheres Handeln in der Notstands-Situation am 30. Januar ermöglicht hätte», so die Senatorin.

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