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E-Scooter-Fahrerin in Berlin bei Unfall schwer verletzt

Erneut gab es einen schweren Unfall mit einem E-Scooter in Berlin.  / Foto: Christoph Soeder/dpa
Erneut gab es einen schweren Unfall mit einem E-Scooter in Berlin. / Foto: Christoph Soeder/dpa

Bei einem Sturz nach einem Unfall verliert die Fahrerin eines E-Scooters das Bewusstsein.

Schon wieder ist in Berlin ein Mensch bei einem Verkehrsunfall mit einem E-Scooter schwer verletzt worden. Bei dem Unfall am Samstagnachmittag stieß eine 59-jährige Frau vermutlich durch eigenes Verschulden mit einem Auto zusammen, als sie in Mitte auf der Schützenstraße Richtung Friedrichstraße fuhr, wie die Polizei mitteilte. 

Die Frau soll nach bisherigen Erkenntnissen an der Kreuzung zur Charlottenstraße ein Auto missachtet haben. Sie wurde angefahren, stürzte und verlor das Bewusstsein. Sanitäter brachten sie mit dem Verdacht eines Schädel-Hirn-Traumas in ein Krankenhaus. In Lebensgefahr schwebe die Frau aber nicht, hieß es. 

Mehrere schwere Unfälle zuletzt in Berlin

Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist im vergangenen Jahr gestiegen. Vor einer Woche stürzten zwei 13-jährige Jungen auf einem Scooter beim Bremsen und verletzten sich zum Teil schwer. Am 17. April starb eine 14 Jahre alte Fahrerin bei einem Zusammenstoß mit einem Auto, ihre gleichaltrige Beifahrerin kam mit schweren Kopfverletzungen ins Krankenhaus. 

E-Scooter sind wegen der kleinen Räder und des Stehens auf dem schmalen Trittbrett Fahrzeuge, die bei Unebenheiten auf der Straße, bei Vollbremsungen und Ausweichmanövern nicht ganz einfach zu beherrschen sind. Zudem halten sich viele Fahrer nicht an die Gesetze: Das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt, man darf nur allein auf dem Roller stehen, muss die Alkoholgrenzen beachten und das Fahren auf Gehwegen ist verboten. 

Nach Einschätzung von Experten unterschätzen Nutzer mit wenig Erfahrung, also auch Kinder und Jugendliche, die Risiken. Eine Studie aus dem letzten Jahr zeigte, dass fast die Hälfte der Unfälle mit schwer verletzten oder getöteten Scooter-Fahrern ohne Fremdverschulden geschah.

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