Nach dem Bundestags-Beschluss zum leichteren Abschuss von Wölfen arbeitet Brandenburg daran, wie eine Bejagung der Tiere konkret aussehen kann. Es soll einen neuen Plan zur Reduzierung der Zahl der Wölfe geben. Noch sind Regelungen dazu in der Abstimmung. Ein Ende des lang andauernden Streits ist aber nicht in Sicht.
Welche Schritte folgen?
Zunächst muss der Landtag von Brandenburg über die Aufnahme des Wolfs ins Landesjagdrecht entscheiden. Der Bundestag hatte diese Neuregelung am Mittwoch beschlossen. Allerdings muss auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung überhaupt in Kraft treten kann.
Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) sagte: «Bis zum Almauftrieb ist der Wolf im Jagdgesetz - das ist mein Ziel.» Der Almauftrieb findet etwa im Allgäu oft im Zeitraum Mai bis Juni statt.
Die Aufnahme ins Jagdgesetz kann als eine Kehrtwende in der Wolfspolitik gedeutet werden. Bislang durften nur mit Sondergenehmigung und unter bestimmten Auflagen einzelne Problemwölfe geschossen werden.
Die EU-Staaten hatten den Schutzstatus des Wolfs im Sommer 2025 aber von «streng geschützt» auf «geschützt» gesenkt und damit die Voraussetzung für Änderungen im Jagdrecht geschaffen.
Wie bewerten Bauern und Jäger die Aufnahme ins Jagdrecht?
Seit langem gibt es Forderungen von Landwirten und Jägern, die Zahl der bisher noch streng geschützten Wölfe wegen vieler Weidetier-Risse zu senken. Brandenburg und Niedersachsen haben bundesweit die meisten Wolfsrudel.
Deutschland und Brandenburg betreten damit «Neuland», wie Bauernpräsident Henrik Wendorff sagte. «Jetzt muss der Praxistest kommen». Hier sei er verhalten optimistisch, meinte Wendorff. Wölfe seien schwer zu bejagen. «Der Wolf wird scheuer werden und sich dem Zugriff der Jäger entziehen.»
Der Geschäftsführer des Landesjagdverbandes, Kai Hamann, sprach von einem «ersten guten Schritt, der aber längst überfällig ist». Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht müsse nun so schnell wie möglich kommen. Er hoffe, dass der Landtag noch vor dem ersten April das geänderte Jagdgesetz beschließe.
Was haben Naturschutzverbände dagegen?
Der Naturschutzbund Nabu stemmt sich gegen eine Wolfsjagd und ruft zum Protest auf. «Was als Schutz für Weidetiere verkauft wird, ist eine gefährliche Fehlentscheidung», sagte Björn Ellner, der Vorsitzende des Nabu Brandenburg. «Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Nutztierrisse. Werden Rudelstrukturen durch Abschüsse gestört, kann die Zahl der Risse sogar steigen.» Stattdessen solle der Herdenschutz durch Elektrozäune und Herdenschutzhunde verbessert werden.
Wie geht es in Brandenburg weiter?
«Nach Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht wird ein Managementplan die Voraussetzungen und Abläufe der Wolfsbejagung regeln», teilte das Agrar- und Umweltministerium mit. Dieser werde gerade gemeinsam mit anderen Bundesländern erarbeitet und dann mit Gremien, Behörden, Fachleuten und Verbänden abgestimmt.
Was gilt nach den vom Bundestag beschlossenen Änderungen?
Durch die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz haben die Bundesländer die Möglichkeit, in Regionen mit hohen Wolfszahlen die Zahl der Tiere zu reduzieren. Fachleute sprechen dabei stets von einem «Managementplan» - eine Art Handlungskonzept zum Umgang mit dem Wolf. Voraussetzung ist, dass in dem Gebiet der günstige Erhaltungszustand für den Wolf festgestellt ist. Zu Fragen, ob und welche Wolfsregionen in Brandenburg für einen Abschuss festgelegt werden, machte das Ministerium bislang keine Angaben.
Zudem gilt nach der Bundesregelung: Wenn ein Wolf Schutzzäune überwunden und Weidetiere getötet oder verletzt hat, darf er sogar unabhängig von Erhaltungszustand und Jagdzeit geschossen werden.
Welche Jagdzeiten soll es geben?
Nach dem Gesetzentwurf des Bundes ist eine Jagdzeit von 1. Juli bis 31. Oktober vorgesehen. Doch daran stört sich die Jägerschaft in Brandenburg.
«Wir halten die vorgeschlagene Jagdzeit auf Bundesebene für grundlegend falsch, da in dieser Zeit die Vegetation noch zu hoch ist und die Jungtiere sich meist noch am Mutterbau aufhalten», kritisierte der Landesverband. Er hält eine Jagdzeit von Ende Oktober bis Mitte Januar für sinnvoll. Wie das Ministerium es sieht, blieb unklar.
Wer macht künftig das Wolfsmonitoring?
Bislang ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für den Wolf und das Monitoring zuständig - also etwa für die wissenschaftliche Beobachtung und systematische Erfassung von Wölfen und deren Verbreitung. Die Jägerschaft will aber stärker eingebunden werden.
«Die Jägerschaft ist landesweit vertreten und wir wissen sehr genau, was draußen passiert», so der Landesjagdverband. Dabei bleibe die Expertise des Landesamtes für Umwelt ein wichtiger Baustein, um gemeinsam erfolgreich arbeiten zu können.
Wem gehört künftig ein geschossener Wolf?
Wenn die Regelung des Bundesjagdrechts in Kraft ist, darf der Jäger den geschossenen Wolf im Prinzip mitnehmen, wie es auch bei anderen Wildtieren der Fall ist. Exemplare müssten aber auch wissenschaftlichen Untersuchungen zugänglich gemacht werden können, so das Ministerium in Potsdam.
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