loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut: Teile von Wittstock/Dosse betroffen

Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelten Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Honigbienen. (Symbolbild) / Foto: Alina Grünky/dpa
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelten Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Honigbienen. (Symbolbild) / Foto: Alina Grünky/dpa

Ostprignitz-Ruppin richtet Sperrbezirk in Teilen von Wittstock/Dosse ein. Bienenhalter müssen Völker melden; bewegliche Stände dürfen nicht verlegt werden.

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hat wegen der Tierseuche Amerikanische Faulbrut in einem Bienenbestand im benachbarten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen Sperrbezirk eingerichtet. Er umfasst Teile von Wittstock/Dosse. Für Bienenhalter gelten daher ab Mittwoch besondere Auflagen. 

Die Amerikanische Faulbrut ist für den Menschen und ausgewachsene Bienen nicht gefährlich. Auch der Honig oder andere Bienenprodukte können laut Imkerverband ohne Bedenken verzehrt werden. 

Da die Seuche jedoch die Bienenlarven vernichtet, gehört sie zu den anzeigepflichtigen Tierkrankheiten. Ausgewachsene Bienen können zwar nicht an ihr erkranken, aber sie verbreiten, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann. Bereits im vergangenen Jahr hatte es Fälle der bakteriellen Erkrankung bei Bienen in Brandenburg gegeben. 

Keine Verlegung von Bienenständen

Innerhalb des Sperrgebietes müssen die Bienenvölker nun beim Veterinäramt gemeldet und amtlich untersucht werden. Zudem dürfen bewegliche Bienenstände nicht verlegt werden. In der Allgemeinverfügung heißt es auch: Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten