loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Gesetz soll Kleingärten dauerhaft sichern

Kleingärten dienen der Erholung und sich auch als Stadtgrün bedeutsam. (Archivbild)  / Foto: Jens Kalaene/dpa
Kleingärten dienen der Erholung und sich auch als Stadtgrün bedeutsam. (Archivbild) / Foto: Jens Kalaene/dpa

So manche Berliner Kleingärtner sorgen sich um die Zukunft ihrer kleinen Paradiese. Die zuständige Senatorin hat nun eine gute Nachricht für sie.

Die Berliner Kleingärten auf landeseigenen Flächen sollen dauerhaft gesichert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss der Senat. «Uns ist es ernst damit, den derzeitigen Bestand von landeseigenen Kleingartenflächen zu bewahren», sagte Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU). «Wir wollen diese Gärten schützen und wir werden diese Gärten schützen.»

Nach ihren Worten verpflichtet sich der Senat im Gesetz, die entsprechenden Flächen nicht zu verkaufen. Die dort gelegenen Gartenanlagen dürften in Zukunft nur noch in sehr engen Grenzen umgewidmet, also abgebaut werden.

Ausnahmen möglich

«Ausnahmen sind nur im engen Rahmen des Gesetzes und mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses möglich», erläuterte Bonde. Zudem müssten den betroffenen Kleingärtnern Ersatzflächen in gleicher Größe in der Nähe - konkret in einem Umkreis von rund vier Kilometern - angeboten werden.

Ein Abbau von Kleingärten kann etwa nötig werden, wenn die Flächen dringend für den Wohnungsbau benötigt werden. In dem Fall würde das öffentliche Interesse an der Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum überwiegen, erläuterte Bonde. Auch der Bau sozialer und verkehrlicher Infrastruktur kann solche Ausnahmen begründen. 

Verband wertet Gesetz positiv

Über die Frage, wie effektiv verhindert werden kann, dass Schrebergärten auf landeseigenen Flächen verschwinden, wird seit Langem diskutiert. Der Berliner Landesverband der Gartenfreunde begrüßt die nun gefundene Regelung. «Zwar wird nicht jede einzelne Parzelle garantiert erhalten bleiben, doch das Gesetz bildet die Grundlage, dass die Gesamtfläche der landeseigenen Kleingärten nicht weiter schrumpft», erklärte Verbandspräsident Gert Schoppa.

Er verwies auf die im Gesetz verankerte Pflicht, bei unvermeidbaren Eingriffen gleich große Ersatzflächen bereitzustellen: «Ein Schutz, der über die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes deutlich hinausgeht.» 

Kritik an dem Vorhaben

Nach Ansicht des AfD-Politikers Harald Laatsch schafft das Gesetz indes keinen echten Schutz für Kleingärtner. Durch die Öffnungsklausel für Vorhaben im überwiegenden öffentlichen Interesse sei eine «Vernichtung» von Kleingärten für Wohnungs- oder Straßenbau und für soziale Einrichtungen weiterhin jederzeit möglich, erklärte er.

Drei Prozent Berlins sind Kleingärten

Nach Angaben der Umweltverwaltung gibt es in Berlin 870 Kleingartenanlagen mit knapp 70.700 Parzellen (Stand Ende 2024). Sie erstrecken sich auf etwa 2.900 Hektar, was wiederum drei Prozent der Fläche Berlins entspricht. 

Allerdings betrifft das neue Gesetz nur 56.280 Kleingärten auf landeseigenem Grund, die zusammen eine Fläche von 2.283 Hektar ausmachen. Kleingärten auf anderen Flächen, etwa denen der Deutschen Bahn, sind nicht von dem geplanten Gesetz erfasst.

Auch Kleingärten auf privaten Flächen geschützt 

Bonde sagte, sie wolle mit privaten Eigentümern darüber reden, wie auch diese Flächen gesichert werden könnten. Nach Angaben von Verbandspräsident Schoppa bleiben diese Areale durch das Bundeskleingartengesetz geschützt – vorausgesetzt, sie werden wirklich kleingärtnerisch genutzt. «Niemand wird durch das neue Gesetz schlechter gestellt.» 

Was das Gesetz auch regelt: Die Wege in den Berliner Kleingartenanlagen sollen öffentlich zugänglich sein für alle Bürger, wie Bonde ergänzte. Auch wer nicht Laubenpieper ist, soll also dort in grüner Umgebung Erholung finden, etwa bei einem Spaziergang. Schließlich sei das Kleingartenwesen, dass seine Anfänge im 19. Jahrhundert habe, eine große soziale Errungenschaft, so Bonde.

Abgeordnetenhaus hat letztes Wort 

Der Senatsentwurf wird nun laut Umweltverwaltung im Rat der Bürgermeister beraten, bevor er nach nochmaliger Senatsbefassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wird. Dort soll das «Kleingartenflächensicherungsgesetz» dann endgültig beschlossen werden.

Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten