Brandenburg ist nach Ansicht von Bildungsminister Gordon Hoffmann (CDU) auf den neuen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vorbereitet. «Im Land Brandenburg besteht schon nach aktueller Rechtslage ein sehr weitgehender Rechtsanspruch», sagte Hoffmann im Finanzausschuss des Landtags. «Der geht an vielen Stellen sogar über den bundesrechtlichen Anspruch hinaus, aber es gibt auch Lücken – zum Beispiel in den Ferien.» Dafür hätten Landesregierung und Kommunen bereits Lösungen vereinbart.
Bisher haben alle Kinder bis zum Ende der vierten Klasse einen Anspruch auf Betreuung in Kindertagesstätten – mindestens vier Stunden täglich. Nach der neuen Regelung haben Erstklässler ab dem neuen Schuljahr einen Anspruch von durchgehend acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche, und das auch in den Ferien.
Mehrbelastung in den Ferien
Damit gibt es vor allem bei der Ferienbetreuung Mehrbelastungen. Der neue Rechtsanspruch wird Stück für Stück ausgedehnt. Ab dem Schuljahr 2029/2030 haben alle Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse den gleichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Der Ausgleich für die bestehenden Lücken soll im neuen Gesetz für Kita-Finanzierung geregelt werden, kündigte der Bildungsminister an. Das Ziel sei, dass das Gesetz zur Neuordnung der Kita-Finanzen ab 1. Januar 2027 wirksam wird und die Belastungen aus diesem Jahr rückwirkend ausgeglichen werden.
Drei Viertel sind vier oder weniger Stunden im Hort
Bisher nehmen knapp drei Viertel der gemeldeten Hortkinder nach Angaben des Statistikamtes weniger oder genau vier Stunden pro Tag ein Hortangebot wahr. Angenommen wird, dass 30 Prozent dieser Kinder wegen des Bundesrechtsanspruchs die Nutzung in den Ferien ausweiten.
Für Förderschulen mit dem Schwerpunkt «geistige Entwicklung» werden 45 zusätzliche Stellen zur Gewährleistung des neuen Rechtsanspruchs geschaffen. Das beschloss der Finanzausschuss einstimmig. Die notwendigen Mittel dafür stelle der Bund bereit, sagte Finanzminister Daniel Keller (SPD).
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