Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) hat die Diskussion über eine sogenannte Demokratieklausel für öffentlich geförderte Einrichtungen für beendet erklärt. Anlass ist die ablehnende Haltung von Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson: Die von der CDU in den Senat entsandte Politikerin hatte sich im dpa-Interview dagegen ausgesprochen, Kultureinrichtungen mittels bestimmter Klauseln auf demokratische Werte zu verpflichten - zur Begründung verwies sie auf die Freiheit der Kunst und die Werte des Grundgesetzes.
«Die Debatte um die Demokratieklausel ist endlich beendet», sagte ihre Senatskollegin Kiziltepe dazu der Deutschen Presse-Agentur. «Ich begrüße die vernünftige Entscheidung der Senatorin und unterstütze sie ausdrücklich auf ihrem Weg für einen echten Schutz gegen Diskriminierung.» Das sei ein gutes Zeichen für die Kunstfreiheit und das Vertrauen in die staatlich geförderten Einrichtungen der Stadt. «Gleichzeitig setzen wir uns weiterhin konsequent gegen Antisemitismus und jede Form von Diskriminierung ein.»
«Antisemitismusklausel» gescheitert
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte vor geraumer Zeit angekündigt, dass der Senat eine «Demokratieklausel» erarbeitet für Empfänger öffentlicher Fördergelder. Zuvor war Wedl-Wilsons Vorgänger als Kultursenator, der am 2. Mai zurückgetretene Joe Chialo (CDU), mit einem Vorstoß für eine «Antisemitismusklausel» in der Kulturförderung an juristischen Bedenken gescheitert.
Geförderte Kultureinrichtungen sollten sich demnach unter anderem zum Bekenntnis gegen Antisemitismus verpflichten. Die Kulturszene äußerte Befürchtungen, dass eine Beschränkung der Kunstfreiheit drohe. Wegner stellte danach eine neue, breiter angelegte Lösung in Aussicht.
Kein Freund von Verboten
«Ich bin kein Freund von Verboten», hatte die von Wegner als Senatorin nominierte, parteilose Wedl-Wilson dazu im dpa-Interview gesagt. Sie vertraue darauf, dass die Leiter von Kultureinrichtungen die nötige Sensibilität im Hinblick auf Diskriminierungen jeder Art haben. Und: «Die Freiheit der Kunst ist Teil unseres Grundgesetzes.» Kulturschaffende müssten die Freiheit haben zu experimentieren, mit Kreativität bis an die Grenzen zu gehen und Grenzen auch auszuloten. Die Grenzen, die die Verfassung setze, dürften freilich nicht übertreten werden. Danach könne man sich gut richten.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten