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Cottbuser OB will Beschluss zu Gender-Sprachregeln stoppen

Ums Gendern und die Nutzung von Sonderzeichen gibt es seit langem Debatten. (Symbolbild) / Foto: Gregor Bauernfeind/dpa
Ums Gendern und die Nutzung von Sonderzeichen gibt es seit langem Debatten. (Symbolbild) / Foto: Gregor Bauernfeind/dpa

Streit ums Gendern in Cottbus: Der Oberbürgermeister geht gegen einen Beschluss der Stadtverordneten zu Sprachregeln vor.

In Cottbus gibt es Streit ums Gendern im Sprachgebrauch der Verwaltung. Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) will einen Beschluss der Stadtverordneten stoppen, der das generische Maskulinum in offiziellen Texten vorschreibt. 

Das generische Maskulinum ist eine sprachliche Form, bei der Personenbezeichnungen in ihrer grammatisch männlichen Form verwendet werden, um Menschen aller Geschlechter zu bezeichnen - also Begriffe wie «Lehrer», «Bürger», «Mieter» oder «Ärzte». Die Debatte um das generische Maskulinum und geschlechtergerechte Sprache ist seit langem kontrovers.

Die in Cottbus beschlossenen Regelungen sollen nicht nur fürs Rathaus, sondern auch für die ehrenamtlich Tätigen in den Fraktionen, in Ortsbeiräten und anderen Gremien gelten. Schick sagte dazu, er sei nicht befugt, ihnen vorzuschreiben, wie sie zu reden und zu schreiben hätten. Mehrere Medien berichteten zuvor darüber.

Worum geht es?

Im Juni stimmte die Mehrheit der Stadtverordneten einem Antrag der Fraktionen von AfD und der Mittelstandsinitiative Brandenburg/Zukunftssicheres Cottbus zu. Danach ist die Verwendung «geschlechtersprachlicher Sonderformen» in der hauptamtlichen Verwaltung und in der ehrenamtlichen Verwaltung unzulässig. 

Das meint vor allem den Genderstern, den Genderdoppelpunkt und Genderunterstrich. Die Verwaltung - also laut Antrag das Rathaus ebenso wie ehrenamtliche Stadtverordnete - müsse stattdessen das generische Maskulinum oder geschlechtsneutrale Sammelbezeichnungen verwenden. 

«Die Verwaltungssprache soll sich an den Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung orientieren und für alle Bürger möglichst einfach lesbar, barrierearm und nachvollziehbar sein», heißt es im Antrag. Die Regeln sollen für amtliche Schreiben und Formulare gelten, aber auch für Internetauftritte und andere Mitteilungen an die Bürger.

Wie reagiert der Cottbuser Oberbürgermeister?

Die Stadtverwaltung teilte am Dienstag mit, der Cottbuser Oberbürgermeister habe den Beschluss des Stadtparlaments nach einer rechtlichen Prüfung beanstandet. Er verstoße gegen die Hauptsatzung der Stadt. 

Diese lege im Gegensatz zu den im Antrag formulierten Regelungen bereits fest, dass für Bezeichnungen sowohl die weibliche als auch männliche Form gewählt werden müsse, sofern keine neutrale Form möglich sei. «Im Antrag ist dagegen die Verwendung des generischen Maskulinums gefordert und beschlossen worden.» 

Eine Verwendung von Sonderzeichen wie etwa einem Genderstern in amtlichen Dokumenten war bereits vorher nicht zulässig. Das entspreche den aktuellen Empfehlungen des Rates der deutschen Rechtschreibung. 

Wie geht es weiter?

Über den Antrag müssen die Stadtverordneten nun erneut abstimmen, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Bleibe eine Mehrheit bei dem Votum, komme es zur erneuten Beanstandung. Anschließend prüfe die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit des Beschlusses.

Was sagt der Rat für deutsche Rechschreibung?

Der Rechtschreibrat empfiehlt bislang nicht, Sonderzeichen innerhalb von Wörtern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufzunehmen. Sie beeinträchtigten etwa die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit von Texten.

2023 schrieb das Gremium auch, für eine geschlechtergerechte Schreibung ließen sich geschlechtsspezifische Formulierungen wie «Bürgerinnen und Bürger», «Schülerinnen und Schüler» sowie «Ärztinnen und Ärzte» verwenden. Häufig würden auch Begriffe ohne geschlechtsspezifische Benennung - - etwa Lehrpersonen, Fachkräfte, Mitglieder und Studierende - genutzt.

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