Im Streit um Tempo-30-Zonen in Berlin muss der Senat nach einer Gerichtsentscheidung berücksichtigen, ob es sich bei einer Straße um einen hochfrequentierten Schulweg handelt. Im Fall der Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf ist dies aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht geschehen. Darum muss dort wieder Tempo 30 gelten, wie das Gericht im Eilverfahren entschied.
Dies sei aus «aus Gründen der Schulwegsicherheit» erforderlich, erklärte ein Gerichtssprecher. Damit hat sich ein betroffener Schüler zunächst erfolgreich dagegen gewehrt, dass in der Straße seit Februar wieder Tempo 50 galt. Dies hatte die Senatsumweltverwaltung beschlossen und das vorher aus Gründen der Luftreinhaltung angeordnete Tempolimit aufgehoben.
Entscheidung nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Senatsumweltverwaltung kann dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Im Fall einer anderen Gerichtsentscheidung zu einer Tempo-30-Zone (Saarstraße) hat die Umweltverwaltung die erste Gerichtsentscheidung nicht akzeptiert.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die Kläger jeweils. Geschäftsführer Jürgen Resch kündigte an, nicht locker zu lassen und weitere rechtliche Schritte zu prüfen «gegen diese Rückabwicklung der Verkehrswende».
Der schwarz-rote Senat hat im Zuge der Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans zahlreiche frühere Tempo-30-Strecken wieder aufgehoben. Nach einer entsprechenden Vorlage von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) wurde im vergangenen September beschlossen, dass an 23 Hauptstraßen tagsüber wieder Tempo 50 statt Tempo 30 gelten soll.
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