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Flüchtling in Unterkunft verletzt: Polizist vor Gericht

Ein Berliner Polizist, der bei einem Einsatz einen Mann mit der Faust geschlagen und mehrere Gesichtsfrakturen verursacht haben soll, steht vor Gericht. (Foto Illustration)  / Foto: Taylan Gökalp/dpa
Ein Berliner Polizist, der bei einem Einsatz einen Mann mit der Faust geschlagen und mehrere Gesichtsfrakturen verursacht haben soll, steht vor Gericht. (Foto Illustration) / Foto: Taylan Gökalp/dpa

Polizisten werden in eine Berliner Flüchtlingsunterkunft gerufen. Sie wollen mit einem Vater reden. Dessen Bruder ist auch vor Ort - und wird erheblich verletzt. Es gibt widersprüchliche Aussagen.

Ein Polizist, der vor knapp vier Jahren einen Mann in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft geschlagen und ihm Brüche im Gesicht zugefügt haben soll, steht vor dem Amtsgericht Tiergarten. Der inzwischen 41-Jährige hat zu Prozessbeginn zum Vorwurf der Körperverletzung im Amt geschwiegen. 

Der Beamte soll einen 50-jährigen Syrer bei einem Einsatz Ende Juni 2022 in der Unterkunft in Berlin-Neukölln laut Anklage mit der Faust «mehrmals, mindestens jedoch einmal sehr kräftig» in die rechte Gesichtshälfte geschlagen haben. Dies sei weder durch die Situation gerechtfertigt noch verhältnismäßig gewesen, so die Staatsanwaltschaft. 

Notruf löst Einsatz aus

Ein Notruf der jugendlichen Nichte des 50-Jährigen löste den Einsatz aus. Als Beamte eintrafen, befanden sich den Ermittlungen zufolge mehrere Personen in der Wohnung, darunter der 50-Jährige und dessen 63-jähriger Bruder als Vater des Mädchens. Die Polizisten hätten den später verletzten Mann aufgefordert, den Raum zu verlassen, um die Geschehnisse zu klären. 

Der Aufforderung sei der 50-Jährige nicht nachgekommen. Daraufhin sei er von Beamten laut Anklage an den Armen gepackt und auf den Flur gezogen worden. Dort soll es zu grundloser Gewalt gekommen sein. Der Mann habe unter anderem Frakturen am Jochbein sowie an der Augen- und Kieferhöhle erlitten, die eine Operation erforderlich machten. 

Zeugenaussagen widersprechen sich 

An den psychischen Folgen leide er noch immer, sagte der 50-Jährige vor Gericht. Weil er seinen kranken Bruder nicht allein lassen wollte, habe er die Wohnung nicht verlassen wollen. Er selbst habe aber keinen Widerstand geleistet, nicht getreten und nicht versucht, mit der Faust zu schlagen. 

Ein 34-jähriger Polizeibeamter schilderte als Zeuge, sie seien im Haus zunächst auf das völlig aufgelöste Mädchen getroffen. Sie habe von Problemen mit dem Vater gesprochen. Der Polizist sagte weiter, in der Wohnung habe er den Bruder des Vaters nach mehrmaliger Aufforderung aus dem Zimmer geschoben - «da wurde er handgreiflich, leistete Widerstand». Ein 38-jähriger Beamter sagte, der 50-Jährige habe im Hausflur getreten und geschlagen. Sein Kollege habe sich mit einem Faustschlag gewehrt. 

Das Gericht will weitere Zeugen befragen. Der Prozess wird am 19. März fortgesetzt.

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