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Eichenprozessionsspinner: Strandbad erfolglos vor Gericht

Absperrbänder mit der Aufschrift «Vorsicht Eichenprozessionsspinner» machen im Stadtteil Jungfernheide auf die Gefahr aufmerksam, die von den Raupen ausgeht.(Archivbild)  / Foto: Michael Ukas/dpa
Absperrbänder mit der Aufschrift «Vorsicht Eichenprozessionsspinner» machen im Stadtteil Jungfernheide auf die Gefahr aufmerksam, die von den Raupen ausgeht.(Archivbild) / Foto: Michael Ukas/dpa

Der Eichenprozessionsspinner hat sich in Berlin zur stadtweiten Plage ausgeweitet. Der Volkspark Jungfernheide gehört zu den stark betroffenen Gebieten - für das dortige Strandbad ein großes Problem.

Das Strandbad Jungfernheide hat vor Gericht zunächst vergeblich für eine schnellere Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners gekämpft. Die Betreiberin hat nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf eine vorrangige Bekämpfung im Umfeld des Freibads, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Das Strandbad wollte im Eilverfahren das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf zu einer effektiven Schädlingsbekämpfung verpflichten. Die bisher ergriffenen Maßnahmen seien vollkommen unzureichend und die Priorisierung der Bezirke bei der Bekämpfung nicht nachvollziehbar, argumentierte die Betreiberin nach Gerichtsangaben. Die Klägerin verwies dabei auf Gefahren für ihre Beschäftigten sowie die Existenzgefährdung aufgrund der finanziellen Einbußen. 

Strandbad seit Ende Mai zu

Das Strandbad im Volkspark Jungfernheide ist seit Ende Mai - so wie schon im vergangenen Jahr - geschlossen. In dem Gebiet stehen Tausende Eichen. Der Volkspark gehört zu den Bereichen in Berlin, der stark betroffen ist von der Plage in diesem Sommer. Die winzigen Brennhaare der Raupen des Eichenprozessionsspinners können schwere allergische Reaktionen, Hautreizungen und Atembeschwerden auslösen. 

Aus Sicht des Verwaltungsgerichts können die Bezirksämter bei der Bekämpfung Prioritäten setzen - zumal Fachunternehmen nur begrenzt zur Verfügung stünden. Dass die Behörden deshalb insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Sporteinrichtungen und weiteren Einrichtungen der Daseinsvorsorge bevorzugten, sei nachvollziehbar und rechtlich nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, erhoben werden. Das Strandbad hofft unterdessen, in der nächsten Woche öffnen zu können, wie es vom Unternehmen hieß.

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